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Rechtliche Betreuung

Alle Menschen möchten ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten. Nicht alle können das alleine. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Suchterkrankung; wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen und nehmen kaum noch am gesellschaftlichen Leben teil.

Die Rechtliche Betreuung ermöglicht diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte. Für die rechtlichen Angelegenheiten – und nur für diese – bekommen sie vom Gericht einen Betreuer, der sie in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich betreuen soll. Dies umfasst die Beratung und Unterstützung, aber auch – wenn nötig – die tatsächliche Stellvertretung. Ziel ist es, dass alle Menschen rechts- und handlungsfähig bleiben – unabhängig von Krankheit, Behinderung oder Alter.

Es wird derzeit an einem Fortbildungsprogramm des SKM-Bundesverbandes für ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungsvereinen gearbeitet.

Die SKM-Stiftung unterstützt den Aufbau dieses Angebotes.